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NUMERISCHE CHRONOLOGIE VON JUDA

Insbesondere des Rumpfstaates Juda nach dem Untergang Samarias (721/722 v. Chr.)

Arbeitsvorlage von Gabriel Foco

Wien 2001


 

VORBEMERKUNG

Die Chronologie der Väterzeit ist bis Abraham und seiner Nachkommen in den zwei Stammbäumen - vor (1 Mose 5,3-32) und nach (1 Mose 11,10-26) der Sintflut - so genau beschrieben enthalten, dass immer kontinuierlich angegeben werde in welchem Alter die Nachkommenschaft jeweils gezeugt wurde. Damit lässt sich die Chronologie als ein lineares genealogische Kontinuum so rekonstruieren, das mit dem Jahre 1948 nach der Schöpfung - als das Geburtsjahr Abrahams – die genealogische Reihe vorerst abschließe. Etwas weiter im Text verstreut zu finden und analog linear lassen sich die jeweiligen Zeugungen der Nachkommen bei Isaak im 100. Jahr Abrahams (1 Mose 21,5; vgl. 1 Mose 17,17.24.21; 18,10.14), und Jakobs im 60. Jahr Isaaks (1 Mose 25,26), bestimmen. Man braucht also nur 1948 + 100 + 60 = 2108 durch einfache Addition auszurechnen. Von da an werden die genealogischen Angaben zunehmend ungenau und es empfehlt sich – in mehrerer Hinsicht – das Eckdatum zu nehmen, wonach Jakob mit seiner Sippschaft in seinem 130. Jahr nach Ägypten übersiedelt (ausgewandert) sei (1 Mose 47,9). Denn in 2 Mose 12,40-41 heißt es ausdrücklich, dass der Exodus aus Ägypten auf den Tag genau 430 Jahre nach der nämlichen Übersiedlung Jakobs in seinem 130. Jahre erfolgte, womit ein genauer chronologischer Rahmen bis zum Exodus mit 2668 Jahren (an)gegeben sei. Und das mit den 480 Jahren nach 1 Kö 6,1 vom Exodus bis zum Beginn des Tempelbaus kombiniert, ergibt einem exakten chronologischen Rahmen von (1948 + 100 + 60) + 130 + 430 + 480 = 3148 Jahren von der Schöpfung bis zum Beginn des Tempelbaus im 4. Jahr der Regierung des Salomo.

Ab dem Tempelbau lässt sich (mit Hilfe der chronologisch jeweils gegenübergestellten Regierungsjahre) im formalistischen Synchron der geteilten Reiche mit 244 Jahren bis zum Untergang Samarias (des sog. Zehnstämmereiches) so rekonstruieren, dass mit den 40 Jahren Regierungszeit des Salomo davor (1 Kö 11,42//2 Chr 9,30), in dessem 4. Jahr die 480 Jahre seit dem Exodus enden, für Salomo 40 – 4 = 36 Jahre hinzugerechnet werden kann, und sich so für die gesamte zusätzliche Strecke 36 + 244 = 280 Jahre ergeben.

       3148 = 480. Jahr nach dem Exodus = 4. Jahr des Salomo (1 Kö 6,1)

       3184 =  1. Jerobeam I. = 40.(/41.) Salomo (1 Kö 11,42-12,20)

       3203 =  20. Jerobeam I. = 2. Asa (20) 20 (1 Kö 15,9)

       3239 = 2. Ahab = 38. Asa (36) 36 (1 Kö 16,29)

       3241 = 4. Ahab = 2. Joschafat (3) 2 (1 Kö 22,41)

       3257 = 2. Joram von Israel = 18. Joschafat (17) 17 (2 Kö 3,1)

       3267 = 12. Joram von Israel = 2. Jehu = 1. Ahasja (1) 1 (2 Kö 8,25)

       3272 = 7. Jehu = 1. Joasch von Juda (7) 6 (2 Kö 12,1)

       3308 = 2. Joasch von Israel = 37. Joasch von Juda (37) 36 (2 Kö 13,10)

       3308 = 2. Joasch von Israel = 2. Amazja (1) 0 (2 Kö 14,1)

       3321 = 2. Jerobeam II. = 15. Amazja (14) 14 (2 Kö 14,23)

       3346 = 27. Jerobeam II. = 2. Usija (26) 25 (2 Kö 15,1)

       3396 = 2. Pekach = 52. Usija (51) 51 (2 Kö 15,27)

       3411 = 17. Pekach = 2. Ahas (15) 15 (2 Kö 16,1)

       3421 = 2. Hosea = 12. Ahas (5) 4 (2 Kö 17,1)

       3428 = 9. Hosea = 6. Hiskia = Untergang Samarias (7) 7 (2 Kö 18,10)

Insgesamt also rund: . . . . (251) 244 Jahre bis zum Untergang Samarias. Die in Klammern angegebenen Zahlen sollten andeuten, dass bei Paralleldatierungen im Synchron – etwa infolge der divergierenden Jahresanfänge – die jeweilige Angabe variieren kann, und besonders die Stellen, die von der Rohangabe abweichen, nämlich daneben in der Klammer, zeigen an, dass aufgrund weitere synchronistische Angaben hier eine Abweichung um ein Jahr möglich wäre. In den 14 Angaben des Synchrons wären also theoretisch 14 Jahre Abweichungen möglich, was um so wahrscheinlicher ist, als die Jahresanfänge zwar von Reich zu Reich abweiche, aber in dem jeweiligen Reich konstant bleibe, und sich so um so wahrscheinlicher ein Ausgleich – statistisch – einstelle, je größer die Zahl der Glieder sei. Hier sollte mit den Zahlen in den Klammern angedeutet werden, dass mit den chronologisch lokalisierbaren Sabbatjahren, die einem festen Rhythmus folgen, eine Justierung der Daten geboten erscheine.

Seit der Schöpfung bis zum Beginn des Tempelbaus unter Salomon, in seinem 4. Jahr, sind sonach 3148 Jahre zu rechnen, und von da an (mit den 36 Jahren Salomos vom 4. bis zum 40. Jahr) bis zum Untergang Samarias 36 + 244 = 280 Jahre, was zusammen 3148 + 280 = 3428 Jahre bis zum endgültigen Untergang des Zehnstämmereiches in Israel (mit der Zerstörung Samarias) ergibt. Allfällige Unsicherheiten können nur mit Hilfe der näheren Bestimmung des chronologischen Gesamtrahmens möglich.

In dem von Juda sodann allein fortgesetzten Reich gibt es auch einige Abschnitte mit einem zumindest relativen Synchron. Aus 2 Kö 20,1//Jes 38,1 folgt, dass die Mitregentschaft - und daher die Regierungsjahre - des Manasse schon im 14./15. Jahr seines Vaters Hiskia, begonnen haben. Denn widerrufen wurde nur der vom Propheten angekündigte sofortige Tod des Hiskia, nicht aber der damit verbundene Befehl an Hiskia, seinen Nachfolger zu bestellen (2 Kö 20,5-6//Jes 38,4-5). Und der Wiederruf erfolgte erst am Morgen des nächsten Tages (Jes 38,13), während Hiskia mit seinem Tod schon in der Nacht bzw. am Vortag schon gerechnet hat (Jes 38,12), weil am Vortag sein Tod angekündigt wurde (und ihm Gott ja am Vortag befahl, seinen Nachfolger zu bestellen). Der Satz also, dass Jesaja noch nicht aus der „Stadt“ hinausgegangen war (2 Kö 20,4), den einige Textvarianten mit „innerer Vorhof“ statt „Stadt“ (wie das im masoretischen Text heißt) wiedergeben, ist also nicht dahingehend zu verstehen, dass Jesaja gewissermaßen noch im Gehen zurückgerufen wurde, sondern dahin, dass Jesaja (noch) nicht aus der „Stadt“ (oder ev. aus dem „Vorhof“) fortging, sondern nach der Mitteilung des Gotteswortes (durch Jesaja) an Hiskia, wonach der (König Hiskia) sofort sterben werde, zwar Jesaja sodann vom Angesicht des Königs hinausging, aber (bis zum nächsten Tag) in der „Stadt“ (oder im „Hof“) blieb, also abwartete, wie seine Prophezeiung über den Tod des Königs ausgehen werde. Zwischen den zwei Vorsprachen von Jesaja beim König Hiskia, nämlich der Ankündigung des Todes und dann der Widerruf des Todes, verging ein Tag. Im biblischen Sprachgebrauch aber wäre der Tod des Hiskia noch am selben Tag zu erwarten gewesen (wie vergleichsweise etwa die Ankündigung des Todes des Belsazar durch Gotteswort in Dan 5,26.30). Daraus muss gefolgert werden, dass Hiskia das Gotteswort über seinen unmittelbar bevorstehenden Tod ernst nahm und dem göttlichen Auftrag, „sein Haus (Nachfolger) zu bestellen“ (Jes 38,1//2 Kö 20,1), noch an denselben Tag nachgekommen ist, weil er von dem Widerruf der Todesverheißung erst am Morgen des nächsten Tages erfuhr. Die innere Logik der Textstelle ist dadurch bestimmt, dass Hiskia nach Erhalt der Botschaft Gottes von dem Propheten Jesaja über seinen unmittelbar bevorstehenden Tod, und den gleichzeitigen Befehl Gottes, dass er seinen Nachfolger bestellen soll, sich nicht von Gott etwa abwandte, sondern im Gegenteil, Hiskia hat (angesichts der Todeserwartung) sich Gott zugewandt und die ganze Nacht hindurch gebetet. Es wäre also unlogisch, ja widersinnig, anzunehmen, dass sich Hiskia so Gott zugewandt hätte, dass er zuvor sein Haus bzw. seinen Nachfolger nicht bestellte, so wie ihm Gott über den Propheten Jesaja befohlten hatte. Denn gerade diese Zuwendung des Hiskia an Gott war es, was Gott am nächsten Tag dazu bewogen hatte, die Verheißung des Todes an Hiskia durch den gleichen Propheten zurückzunehmen und dem Hiskia noch 15 Jahre zu geben. Somit wurde Manasse Mitregent bzw. „König“: nämlich am Tage der Ankündigung des Todes des Hiskia durch Jesaja. Der Widerruf der Todesverheißung an Hiskia am folgenden Tag ändert nichts mehr an der bereits erfolgten Einsetzung des Nachfolgers im Sinne der formalistischen Chronologie, wofür es in der Königsgeschichte mehrere Beispiele gibt. Aufgrund der Begnadigung des Hiskias durch Gott am nächsten Tag, muss angenommen werden, dass Hiskia den Befehl Gottes am Vortag befolgt hatte und seinen Nachfolger bestellte, woraufhin Gott ihn am nächsten Tag begnadigte, weil ja Hiskia dem Befehl Gottes nachgekommen sei und seinen Nachfolger bestellt hatte.

       3436 = 1. Jahr des Manasse (2 Kö 21,1//2 Chr 33,1) = 14. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,2.13; 20,5-6//Jes 36,1; 38,5//2 Chr 32,1 f.)

       3437 = 15. Jahr des Hiskia = Halljahr (Jes 37,30//2 Kö 19,29; vgl. Jes 36,1; 2 Kö 18,13; 2 Chr 32,1)

       3451 = 29. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,1-2//2 Chr 29,1) = 15. Jahr des Manasse (2 Kö 21,1//2 Chr 33,1)

       3491 = 55. Jahr des Manasse (2 Kö 21,1//2 Chr 33,1)

       3493 = 2. Jahr des Amon (2 Kö 21,19//2 Chr 33,21)

       3494 = 1. Jahr des Josia (2 Kö 22,1//2 Chr 34,1)

       3506 = 13. Jahr des Josia = 1. Jahr der Berufung des Jeremia (Jer 1,2-3; 25,3)

Aus Jer 25,1-3 ergibt sich, dass zwischen dem 13. Jahr des Josia und dem 4. Jahr des Jojakim 23 Jahre liegen, so dass der gesamte chronologische Rahmen ab dem ersten Regierungsjahr des Josia (2 Kö 22,1//2 Chr 34,1) bis zum Untergang des Königreiches Juda 54 Jahre beträgt. Das gleiche Resultat ergibt sich aus ebendieser Stelle (Jer 25,1-3), vom ersten bis zum 19. Jahr des Nebukadnezar (Jer 52,5-12//2 Kö 25,2-8) d. i. das 11. Jahr des Zidkia (Jer 1,3), weil das 4. Jahr des Jojakim nicht nur dem nämlichen 23. Jahr der Berufung des Jeremia entspricht, sondern auch dem 1. Jahr des Nebukadnezar.

       3529 = 1. Jahr des Nebukadnezar = 4. Jahr des Jojakim = 23. Jahr des Jeremia (Jer 25,1.3) 

       3536 = 7. Jahr des Nebekandnezar (Jer 52,28) = 11. Jahr des Jojakim (2 Kö 23,36//2 Chr 36,5)

       3537 = 8. Jahr des Nebukadnezar = 1. Jahr des Jojachin (2 Kö 24,10.12//2 Chr 36,10).

       3546/7 = 18. Jahr des Nebukadnezar = 10. Jahr des Zidkia (Jer 32,1: vgl. Jer 52,29; V. 2).

       3548 = 19. Jahr des Nebukadnezar = 11. Jahr des Zidkia 2 Kö 25,8//Jer 52,12; vgl. Jer 1,3).

       3573 = 37. Jahr des Jojachin = 1. Jahr des Ewil-Merodach (2 Kö 25,27//Jer 52,31).

Aus der Sicht der Gesamtchronologie kann ausgesagt werden, dass auch nach dem Untergang Samarias auf weiten Streichen synchronistische Angaben eine Datierung ermöglichen, so wie die Fortsetzung des Synchrons von Hiskia bis Manasse einerseits, und dann von Josia bis zum Untergang Jerusalems, und noch darüber hinaus. In der dazwischen liegende Zeit fehlt zwar ein Synchron, doch aus den bisherigen Angaben im Gesamtkontext ergibt sich die formalistische Struktur, wonach ohne zusätzliche Angaben die Regierungsjahre einfach zu addieren sind. Außerdem beschränkt sich die nicht durch direkte synchronistische Angaben beschriebene chronologische Strecke zwischen Manasse und Josia auf Amon und seine 2 Regierungsjahre. Doch selbst hier kann der chronologische Rahmen durch die Lebensjahre stark eingeengt werden, weil Amon der Sohn von Manasse (2 Kö 2118) und Josia der Sohn von Amon (2 Kö 21,26) ist. Nach 2 Kö 21,1 war Manasse 12 Jahre alt als er König wurde, und nach 2 Kö 21,19 war Amon 22 Jahre als er König wurde. Und weil nach 2 Kö 22,1 Josia 8 Jahre alt war als er König wurde, könnte theoretisch eine maximale Abweichung numerisch auf maximal 22 + 8 = 30 Jahre begrenzt werden, wenn beide Väter jeweils im maximalen Alter ihre Söhne gezeugt hätten, was auch spekulativ unwahrscheinlich ist. Bei Josia kann das ohnehin vom Text her – so weit aus dem Bericht entnehmbar – ausgeschlossen werden, weil 2 Kö 21,23-24 in einem einzigen Sachzusammenhang beschreibt wie Amon ermordet und wie das Volk die Mörder Amons getötet und Josia zum König gemacht hatte.

Mit Hilfe der Sabbatperiode (2 Mose 23,10-11; 3 Mose 25,1-8.19-22; 26,34-35.43; 5 Mose 15,1-11; 31,9-13; vgl. 2 Chr 36,20-21; Neh 10,31-32) kann der Zeitabschnitt zwischen der Ankündigung der Sabbat- und Hallperiode durch Jesaja (2 Kö 19,29//Jes 37,30) im 14. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,13//Jes 36,1) und dem Sabbatjahr, das in dem auf den 1. Monat im 18. Jahr des Josia (2 Kö 22,3; 23,23//2 Chr 34,8; 35,1-19) folgenden 7. Monat (5 Mose 31,9-13), durch die Verlesung des Gesetztes (2 Kö 23,2//2 Chr 34,30) identifiziert wurde, weiter eingeengt werden. Das Sabbatjahr im 19. Jahr des Josia lässt sich auch vom Sabbatjahr im 11. Jahr des Zidkia in Jer 34,8-17.21-22 (vgl. Jer 37,4-5) ableiten bzw. nachweisen. Jer 34,21-22//Jer 37,4-5//Jer 32,1-2). Denn im 10. Jahr des Zidkia wird das Gericht über Jerusalem im Sabbatjahr angekündigt (Jer 34,17 f.), das dann im 11. Jahr vollzogen wurde. Dieses identifizierte Sabbatjahr fällt zwar - wie das Passahfest im 1. Monat - in das 18. Jahr des Josia, doch müsse richtig im 19. Jahr des Josia berechnet werden (vgl. Seder Olam XXIII, 83-94; XXIV, 24-26), wo doch, zwar stark abweichend, die Fragestellung grundsätzlich erkannt wird.

Eine bessere Annäherung des genauen Zahlenwertes des Zeitabschnittes zwischen dem 1. Jahr des Manasse, das ist das 15. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,13; 20,1), und dem 19. Jahr des Josia (2 Kö 22,3; 23,2), also zwischen den zwei Sabbatjahren, wird durch die Berechnung der Sabbatperiode erreicht. Die 55 Jahre Manasses (23 Kö 21,1) und die 2 Jahre Amons (2 Kö 21,19) ergeben mit den besagten 19 Jahren des Josia 55 + 2 + 19 = 76 Jahre in der Rohrechnung. Das vorläufige Resultat weicht also um 1 Jahr vom Zielergebnis ab weil Juda nachdatierend ist, also formalistisch das 1. Regierungsjahr des Manasses mit dem 15. des Hiskia übereinstimmt, während das Sabbatjahr mit dem 15. des Hiskia übereinstimmt (Zielergebnis: 77 = 11 x 7).

Zwischen Amon und Josia kann das chronologische Feld auch deswegen faktisch nicht bzw. kaum gedehnt werden, weil der Josia erst 8 Jahre alt war (2 Chr 34,1), als er König wurde. Leichter wäre freilich diese Aussage zu treffen, wenn Josia am Anfang seiner Regierungsjahre noch nicht 7 Jahre alt gewesen wäre. Immerhin kann auch eine Mitregentschaft zwischen Amon und Josia, wegen des zu jungen Alters des Josia ausgeschlossen werden, weil Amon unvorhergesehen starb (2 Chr 33,24). Somit ist vom Textbefund her eine hypothetisch denkbare Mitregentschaft des Amon mit seinem Vater oder mit seinem Sohn zumindest deswegen ausgeschlossen weil es im Text keinerlei Anhaltspunkte für eine Mitregentschaft gibt. Eine Kürzung des gesamtchronologischen Rahmens an dieser Stelle, (Amon) durch Mitregentschaften, ist also vom Textbefund her nicht statthaft.

Selbst eine Dehnung des gesamten chronologischen Rahmens wäre nur um +7/-7 Jahre (numerisch) denkbar, oder um das Vielfache von 7, wobei auch das Alter des Amon von 22-24 Jahre gegen eine Dehnung um mehr als 7 Jahre spricht (2 Chr 33,21). Grundsätzlich ist aber bei der Erschließung dieser Stelle davon auszugehen, dass die Redaktoren der Bibel die eigentliche Königschronologie selbst kannten und die Ergänzung in der Geschichte der Könige aus biblischer Sicht mit chronologischen Angaben nachweislich dergestalt vorgenommen wurden, der Regelfall (die einfache Aufeinanderfolge der Regierungsjahre) aber nicht dergestalt. Es ist an dieser Stelle also die Annahme der einfachen Aufeinanderfolge der Regierungszeiten geboten. Die Abweichung von -1/+1 Jahr bei der Anpassung an die Sabbatjahr-Periode ist lediglich eine leichte Korrektur und außerdem ist ebendiese numerische Methode allein zulässig, weil sich dies aus der Nachdatierung in Juda direkt ergibt.

Eine weitere Einschränkung des chronologischen Rahmens ist bei Manasse vorzunehmen, weil der einmal gefangen nach Babylon weggeführt wurde (2 Chr 33,11), und zwar nach dem Manasse seine Söhne habe – nach heidnischer Sitte – durch das Feuer gehen lassen (2 Chr 33,6). Und weil Manasse dann wieder freigelassen wurde und in seiner restlichen Regierungszeit eine ausgedehnte Bautätigkeit entfaltet hatte, so etwa eine ganze äußere Mauer für Jerusalem (2 Chr 33,14-16), was doch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, wenn man bedenkt, dass ein davor gefangen fortgeführter König keine Mittel mehr zum Bauen haben konnte und es längere Zeit bedurfte um so etwas zu organisieren. Denn nach Jes 39,6 ist Hiskia, dem Vater von Manasse, vorausgesagt worden, dass seine Nachkommenschaft nach Babylon weggeführt werde und nichts von den materiellen Gütern dem Haus des Königs übrigbleiben werde.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass selbst die spekulative Möglichkeit einer Variation äußerst gering, und wegen Sabbatjahren in beiden chronologischen Abschnitten einerseits und wegen dem jeweils zu geringen Lebensalter und Zeugungsalter zwischen Vater (Manasse) und Enkel (Josia) andererseits, der überhaupt denkbarer Spielraum auf 14 Jahre so beschränkt sei, dass der Abstand entweder um 7 oder um 14 Jahre verschoben werden könnte bzw. dies zunächst numerisch nicht unmittelbar ausgeschlossen werden könne. Im Gegensatz zu dieser spekulativen Möglichkeit besagt der Text und die so weit erschlossene Methode der formalistischen Chronologie, dass – ohne zusätzliche Angaben – die Regierungsjahre stets linear additiv aufeinander folgen müssen.

Nachdem also der Spielraum rund um die chronologische Nahtstelle nach Manasse soweit eingegrenzt werden könne, dass höchstens einige Sabbatjahre mehr sein können, so erlaubt diese Eingrenzung der Toleranzgrenze, zumal mit den ansonsten festen beiden chronologischen Blöcken vor und nach Manasse, die allfällige Varianten auf die einzige Nahtstelle zu beschränken und sich einer fixen Lösung weiter anzunähern. Dies lässt sich mit Hilfe von Hes 3,22-5,17, wo in Hes 4,4-7, bewerkstelligen, wo die Tage des für diese Zeit gefesselten Propheten in Jahre des Königreiches in Jerusalem so umgewandelt werden, dass im Kontext eindeutig ist, dass sich die nämlichen Jahre auf Jerusalem bzw. auf Gottes Bundesverhältnis zu Jerusalem, beziehen. Und weil es dort einerseits heißt, dass die nämlichen Jahre (die der Prophet in Tage umgerechnet auf seinem Leib zu tragen hat) den Jahren der Schuld in Jerusalem entsprechen, und andererseits die Jahre der Schuld in Jerusalem in Tage (der Sühne) des Propheten umgerechnet werden, bekommt man so ein gesamtchronologischen Rahmen der Jahre in Jerusalem aus den Tagen des Propheten. Und die Zahl der Tage des Propheten, an denen er die Schuld Israels trage, sind 390, und für Juda 40, was sonach 430 Jahre der Schuld (in Jerusalem) ergebe.

Ab der Überführung der Bundeslade, die nach der Richterchronologie und Königschronologie 3119/3120 angenommen werde, weil den 20 Jahren der Bundeslade, noch ein aufgerundetes Jahr hinzugerechnet werden könne, weil die Lade davor einmal 7 Monate (1 Sa 6,1) und danach einmal 3 Monate in Kirjat Jearim (2 Sa 6,11//1 Chr 13,14.17-19), und die 7 + 3 = 10 Monate auf ein Jahr aufgerundet wurden. Wenn man 3119 statt 3120 rechnet, dann ergibt 3548 – 3119 = 429 Jahre, und wenn man auch das Jahr 3119 hinzurechnet, sind das 430 Jahre, in denen die Bundeslade in Jerusalem weilte. Das ist um so mehr eine chronologische Orientierungsgröße, als das ganze Mosaische Gesetz und die daraus abgeleitete Geschichte um den Formalismus aufgebaut sei (2 Sa 6,2; 7,13; vgl. 5 Mose 26,15), dass Gott immer von dem Ort spricht wo er seinen Namen wohnen lasse (vgl. 5 Mose 16,6-7; Esra 6,12; Jes 18,7; Jer 3,17), und worauf ja sich die gesamte biblische Offenbarung beziehe.

Die 40 Jahre aus den 430 = 390 + 40 sind am Schluss der chronologischen Strecke. Nach Hes 4,4-7 folgen ohnehin die 40 Jahre nach den 390 Jahren, und nach Hes 1,1-2 ist das 5. Jahr der Wegführung des Jojachin, das 30. Jahr. Das 5. Jahr der Wegführung des Jojachin entspricht dem 8. Jahr vor der Zerstörung Jerusalems, weil Jojachin wurde im 8. Jahr des Nebukadnezar weggeführt (2 Kö 24,10.12//2 Chr 36,10) und die Jerusalem wurde in dem 12. Jahr der Wegführung Jojachins (Hes 23,21) zerstört, und das war im 19. Jahr des Nebukadnezar (2 Kö 25,8//Jer 52,12). Von diesen 12 Jahren von dem 8. bis zum 19. Jahr des Nebukadnezar sind die 5 Jahre abzuziehen, und es bleiben noch 7 Jahre bzw. 8 Jahre, wenn das nämliche 5. Jahr mitgerechnet werde. Die 30 Jahre nach Hes 1,1 von dem 5. Jahre der Wegführung Jojachins (Hes 1,2) zurückgerechnet, bekommt man das 18. Jahr des Josia (2 Kö 23,2), wo das Gesetz des Mose aufgefunden und der Bund mit Gott erneuert wurde (2 Kö 22,3; 23,21-23//2 Chr 34,8; 35,1.17.19). Grob gerechnet ist es also eine Strecke zwischen dem 18. Jahr des Josia (3512) bis zum 11. Jahr des Zidkia (3548) scheinbar nur 37 Jahre. Es wurde allerdings in Königsjahren gerechnet, und diese überlappen sich mit den Kalenderjahren bzw. sind zu denen um eine halbes Jahr verschoben. Das bedeutet, dass die scheinbar 37 Regierungsjahre mindestens 38 Kalenderjahre meinen müssen. Eine gewisse Analogie findet sich in 5 Mose 1,3, wo zunächst vom 40. Jahr des Wüstenzug die Rede ist, und in 5 Mose 2,14 die eigentliche Wüstenwanderung mit 38. Jahren angegeben werde. Denn im ersten Jahr lagerte das Volk in der Wüste und baute das Bundeszelt und erst im zweiten Jahr wurde das Zelt eingeweiht und der Aufbruch erfolgte im 2. Jahr (4 Mose 10,11). Wenn von einem Zeitpunkt irgendwo im 2. Jahr rechnet, und zwar die Jahre der Wanderung, so ist man von diesem Zeitpunkt an gerechnet mit 38 Jahren im 40. Jahr. Bei der Zerstörung Jerusalems im 11. Jahr des Zidkia gibt es noch eine Nachgeschichte, weil Nebukadnezar noch einen Statthalter Gedalja eingesetzt hatte, der noch im gleichen Jahr im 7. Monat ermordet wurde, worauf die Juden dann nach Ägypten flohen.

       3548 = 11 Jahr des Zidkia. 2 Kö 25,2-3,4.//Jer 39,2; 52,5-7 (Hes 40,1): im 11. Jahr des Zedekia, am 9. Tag des 4. Monats, wurde die Stadtmauer Jerusalems aufgebrochen.

       3548 = 11 Jahr des Zidkia. Jer 39,2; 52,6-7(//2 Kö 25,3): am 9. Tag des 4. Monats, im 11. Jahr des Zedekia, wurde die Stadtmauer Jerusalems aufgebrochen. In der Nacht (Jer 39,4; 52,7) wurde erst die Stadt aufgegeben, so dass die Eroberung auf den 10. Tag des 4. Monats fällt (vgl. Hes 40,1).

       3548 = 19. Jahr des Nebukadnezar. 2 Kö 25,8//Jer 52,12: am 7. (2 Kö) oder am 10. (Jer) Tag des 5. Monats, im 19. Jahr des Nebukadnezar, wurde Jerusalem zerstört (vgl. Jer 1,3).

       3548 = 11 Jahr des Zidkia. Jer 52,12: am 10. Tag des 5. Monats (im 11. Jahr Zedekias; vgl. Jer 1,3), das war das 19. Jahr des Königs Nebukadnezar, wurde Jerusalem zerstört.

       3548 = 11 Jahr des Zidkia. Jer 1,3: der 5. Monat im 11. Jahr des Zedekia, fällt noch in das gleiche Jahr (vgl. Jer 52,12).

       3548 = 11. Jahr des Zdikia, 2 Kö 25,25//Jer 41,1: im 7. Monat(32) kam Ismael und erschlug Gedalja.

       3548 = Jer 41,1(//2 Kö 25,25): im 7. Monat (2 Monate nach der Zerstörung Jerusalems), wurde Gedalja ermordet.

       3548 = Jer 41,4 f.: zwei Tage nach dem Mord an Gedalja, hat Ismael weitere 80 Männer ermordet.

       3548 = Zug nach Ägypten. Jer 42,7: nach der Ermordung Gedaljas warnt Jeremia, nachdem er 10 Tage auf das Gotteswort gewartet hat, vor dem Zug nach Ägypten.

Da das Königsjahr im 7. Monaten beginnt, muss bzw. müsste bei Gedalja als Nachfolger des Zidkia schon das 12. Jahr Zidkia und das 13. Jahr der Wegführung des Jojachin gerechnet werden, weil nach Jer 41,4; 42,7 diese Jahresfrist überschritten worden ist. Damit ist man chronologisch im 38. Königsjahr, weil von Hesekiel und anderen nach wie vor die Jahre der Wegführung des Königs Jojahin gezählt werden. Zu dem 18. Jahr des Jojahin ist zusagen, dass das automatisch in das vorige Kalenderjahr zurückreicht, und so analog den 40 Jahren des Wüstenzugs, wo eine Strecke von 38 Jahren gefasst ist, von 40 Jahren gesprochen werde.