Arbeitsvorlage
von Gabriel Foco
Wien 2001
VORBEMERKUNG
Die Chronologie der
Väterzeit ist bis Abraham und seiner Nachkommen in den zwei Stammbäumen - vor
(1 Mose 5,3-32) und nach (1 Mose 11,10-26) der Sintflut - so genau beschrieben
enthalten, dass immer kontinuierlich angegeben werde in welchem Alter die
Nachkommenschaft jeweils gezeugt wurde. Damit lässt sich die Chronologie als
ein lineares genealogische Kontinuum so rekonstruieren, das mit dem Jahre 1948
nach der Schöpfung - als das Geburtsjahr Abrahams – die genealogische Reihe
vorerst abschließe. Etwas weiter im Text verstreut zu finden und analog linear
lassen sich die jeweiligen Zeugungen der Nachkommen bei Isaak im 100. Jahr
Abrahams (1 Mose 21,5; vgl. 1 Mose 17,17.24.21; 18,10.14), und Jakobs im 60.
Jahr Isaaks (1 Mose 25,26), bestimmen. Man braucht also nur 1948 + 100 + 60 =
2108 durch einfache Addition auszurechnen. Von da an werden die genealogischen
Angaben zunehmend ungenau und es empfehlt sich – in mehrerer Hinsicht – das
Eckdatum zu nehmen, wonach Jakob mit seiner Sippschaft in seinem 130. Jahr nach
Ägypten übersiedelt (ausgewandert) sei (1 Mose 47,9). Denn in 2 Mose 12,40-41
heißt es ausdrücklich, dass der Exodus aus Ägypten auf den Tag genau 430 Jahre
nach der nämlichen Übersiedlung Jakobs in seinem 130. Jahre erfolgte, womit ein
genauer chronologischer Rahmen bis zum Exodus mit 2668 Jahren (an)gegeben sei.
Und das mit den 480 Jahren nach 1 Kö 6,1 vom Exodus bis zum Beginn des
Tempelbaus kombiniert, ergibt einem exakten chronologischen Rahmen von (1948 +
100 + 60) + 130 + 430 + 480 = 3148 Jahren von der Schöpfung bis zum Beginn des
Tempelbaus im 4. Jahr der Regierung des Salomo.
Ab dem Tempelbau lässt
sich (mit Hilfe der chronologisch jeweils gegenübergestellten Regierungsjahre)
im formalistischen Synchron der geteilten Reiche mit 244 Jahren bis zum
Untergang Samarias (des sog. Zehnstämmereiches) so rekonstruieren, dass mit den
40 Jahren Regierungszeit des Salomo davor (1 Kö 11,42//2 Chr 9,30), in dessem
4. Jahr die 480 Jahre seit dem Exodus enden, für Salomo 40 – 4 = 36 Jahre
hinzugerechnet werden kann, und sich so für die gesamte zusätzliche Strecke 36
+ 244 = 280 Jahre ergeben.
–
3148
= 480. Jahr nach dem Exodus = 4. Jahr des Salomo (1 Kö 6,1)
–
3184
= 1. Jerobeam I. = 40.(/41.) Salomo (1
Kö 11,42-12,20)
–
3203
= 20. Jerobeam I. = 2. Asa (20) 20 (1
Kö 15,9)
–
3239
= 2. Ahab = 38. Asa (36) 36 (1 Kö 16,29)
–
3241
= 4. Ahab = 2. Joschafat (3) 2 (1 Kö 22,41)
–
3257
= 2. Joram von Israel = 18. Joschafat (17) 17 (2 Kö 3,1)
–
3267
= 12. Joram von Israel = 2. Jehu = 1. Ahasja (1) 1 (2 Kö 8,25)
–
3272
= 7. Jehu = 1. Joasch von Juda (7) 6 (2 Kö 12,1)
–
3308
= 2. Joasch von Israel = 37. Joasch von Juda (37) 36 (2 Kö 13,10)
–
3308
= 2. Joasch von Israel = 2. Amazja (1) 0 (2 Kö 14,1)
–
3321 = 2. Jerobeam II. = 15. Amazja (14) 14 (2 Kö 14,23)
–
3346 = 27. Jerobeam II. = 2. Usija (26) 25 (2 Kö 15,1)
–
3396 = 2. Pekach = 52. Usija (51) 51 (2 Kö 15,27)
–
3411
= 17. Pekach = 2. Ahas (15) 15 (2 Kö 16,1)
–
3421 = 2. Hosea = 12. Ahas (5) 4 (2 Kö 17,1)
–
3428 = 9. Hosea = 6. Hiskia = Untergang Samarias (7) 7 (2 Kö 18,10)
Insgesamt also rund: .
. . . (251) 244 Jahre bis zum Untergang Samarias. Die in Klammern angegebenen
Zahlen sollten andeuten, dass bei Paralleldatierungen im Synchron – etwa
infolge der divergierenden Jahresanfänge – die jeweilige Angabe variieren kann,
und besonders die Stellen, die von der Rohangabe abweichen, nämlich daneben in
der Klammer, zeigen an, dass aufgrund weitere synchronistische Angaben hier
eine Abweichung um ein Jahr möglich wäre. In den 14 Angaben des Synchrons wären
also theoretisch 14 Jahre Abweichungen möglich, was um so wahrscheinlicher ist,
als die Jahresanfänge zwar von Reich zu Reich abweiche, aber in dem jeweiligen
Reich konstant bleibe, und sich so um so wahrscheinlicher ein Ausgleich –
statistisch – einstelle, je größer die Zahl der Glieder sei. Hier sollte mit
den Zahlen in den Klammern angedeutet werden, dass mit den chronologisch
lokalisierbaren Sabbatjahren, die einem festen Rhythmus folgen, eine Justierung
der Daten geboten erscheine.
Seit der Schöpfung bis
zum Beginn des Tempelbaus unter Salomon, in seinem 4. Jahr, sind sonach 3148
Jahre zu rechnen, und von da an (mit den 36 Jahren Salomos vom 4. bis zum 40.
Jahr) bis zum Untergang Samarias 36 + 244 = 280 Jahre, was zusammen 3148 + 280
= 3428 Jahre bis zum endgültigen Untergang des Zehnstämmereiches in Israel (mit
der Zerstörung Samarias) ergibt. Allfällige Unsicherheiten können nur mit Hilfe
der näheren Bestimmung des chronologischen Gesamtrahmens möglich.
In dem von Juda sodann allein
fortgesetzten Reich gibt es auch einige Abschnitte mit einem zumindest
relativen Synchron. Aus 2 Kö 20,1//Jes 38,1 folgt, dass die Mitregentschaft -
und daher die Regierungsjahre - des Manasse schon im 14./15. Jahr seines Vaters
Hiskia, begonnen haben. Denn widerrufen wurde nur der vom Propheten
angekündigte sofortige Tod des Hiskia, nicht aber der damit verbundene Befehl
an Hiskia, seinen Nachfolger zu bestellen (2 Kö 20,5-6//Jes 38,4-5). Und der
Wiederruf erfolgte erst am Morgen des nächsten Tages (Jes 38,13), während
Hiskia mit seinem Tod schon in der Nacht bzw. am Vortag schon gerechnet hat
(Jes 38,12), weil am Vortag sein Tod angekündigt wurde (und ihm Gott ja am
Vortag befahl, seinen Nachfolger zu bestellen). Der Satz also, dass Jesaja noch
nicht aus der „Stadt“ hinausgegangen war (2 Kö 20,4), den einige Textvarianten
mit „innerer Vorhof“ statt „Stadt“ (wie das im masoretischen Text heißt)
wiedergeben, ist also nicht dahingehend zu verstehen, dass Jesaja gewissermaßen
noch im Gehen zurückgerufen wurde, sondern dahin, dass Jesaja (noch) nicht aus
der „Stadt“ (oder ev. aus dem „Vorhof“) fortging, sondern nach der Mitteilung
des Gotteswortes (durch Jesaja) an Hiskia, wonach der (König Hiskia) sofort
sterben werde, zwar Jesaja sodann vom Angesicht des Königs hinausging, aber
(bis zum nächsten Tag) in der „Stadt“ (oder im „Hof“) blieb, also abwartete,
wie seine Prophezeiung über den Tod des Königs ausgehen werde. Zwischen den
zwei Vorsprachen von Jesaja beim König Hiskia, nämlich der Ankündigung des Todes
und dann der Widerruf des Todes, verging ein Tag. Im biblischen Sprachgebrauch
aber wäre der Tod des Hiskia noch am selben Tag zu erwarten gewesen (wie
vergleichsweise etwa die Ankündigung des Todes des Belsazar durch Gotteswort in
Dan 5,26.30). Daraus muss gefolgert werden, dass Hiskia das Gotteswort über
seinen unmittelbar bevorstehenden Tod ernst nahm und dem göttlichen Auftrag,
„sein Haus (Nachfolger) zu bestellen“ (Jes 38,1//2 Kö 20,1), noch an denselben
Tag nachgekommen ist, weil er von dem Widerruf der Todesverheißung erst am
Morgen des nächsten Tages erfuhr. Die innere Logik der Textstelle ist dadurch
bestimmt, dass Hiskia nach Erhalt der Botschaft Gottes von dem Propheten Jesaja
über seinen unmittelbar bevorstehenden Tod, und den gleichzeitigen Befehl
Gottes, dass er seinen Nachfolger bestellen soll, sich nicht von Gott etwa
abwandte, sondern im Gegenteil, Hiskia hat (angesichts der Todeserwartung) sich
Gott zugewandt und die ganze Nacht hindurch gebetet. Es wäre also unlogisch, ja
widersinnig, anzunehmen, dass sich Hiskia so Gott zugewandt hätte, dass er
zuvor sein Haus bzw. seinen Nachfolger nicht bestellte, so wie ihm Gott über
den Propheten Jesaja befohlten hatte. Denn gerade diese Zuwendung des Hiskia an
Gott war es, was Gott am nächsten Tag dazu bewogen hatte, die Verheißung des
Todes an Hiskia durch den gleichen Propheten zurückzunehmen und dem Hiskia noch
15 Jahre zu geben. Somit wurde Manasse Mitregent bzw. „König“: nämlich am Tage
der Ankündigung des Todes des Hiskia durch Jesaja. Der Widerruf der
Todesverheißung an Hiskia am folgenden Tag ändert nichts mehr an der bereits
erfolgten Einsetzung des Nachfolgers im Sinne der formalistischen Chronologie,
wofür es in der Königsgeschichte mehrere Beispiele gibt. Aufgrund der
Begnadigung des Hiskias durch Gott am nächsten Tag, muss angenommen werden,
dass Hiskia den Befehl Gottes am Vortag befolgt hatte und seinen Nachfolger
bestellte, woraufhin Gott ihn am nächsten Tag begnadigte, weil ja Hiskia dem
Befehl Gottes nachgekommen sei und seinen Nachfolger bestellt hatte.
–
3436
= 1. Jahr des Manasse (2 Kö 21,1//2 Chr 33,1) = 14. Jahr des Hiskia (2 Kö
18,2.13; 20,5-6//Jes 36,1; 38,5//2 Chr 32,1 f.)
–
3437
= 15. Jahr des Hiskia = Halljahr (Jes 37,30//2 Kö 19,29; vgl. Jes 36,1; 2 Kö
18,13; 2 Chr 32,1)
–
3451
= 29. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,1-2//2 Chr 29,1) = 15. Jahr des Manasse (2 Kö
21,1//2 Chr 33,1)
–
3491
= 55. Jahr des Manasse (2 Kö 21,1//2 Chr 33,1)
–
3493
= 2. Jahr des Amon (2 Kö 21,19//2 Chr 33,21)
–
3494
= 1. Jahr des Josia (2 Kö 22,1//2 Chr 34,1)
–
3506
= 13. Jahr des Josia = 1. Jahr der Berufung des Jeremia (Jer 1,2-3; 25,3)
Aus Jer 25,1-3 ergibt
sich, dass zwischen dem 13. Jahr des Josia und dem 4. Jahr des Jojakim 23 Jahre
liegen, so dass der gesamte chronologische Rahmen ab dem ersten Regierungsjahr
des Josia (2 Kö 22,1//2 Chr 34,1) bis zum Untergang des Königreiches Juda 54
Jahre beträgt. Das gleiche Resultat ergibt sich aus ebendieser Stelle (Jer
25,1-3), vom ersten bis zum 19. Jahr des Nebukadnezar (Jer 52,5-12//2 Kö
25,2-8) d. i. das 11. Jahr des Zidkia (Jer 1,3), weil das 4. Jahr des Jojakim
nicht nur dem nämlichen 23. Jahr der Berufung des Jeremia entspricht, sondern
auch dem 1. Jahr des Nebukadnezar.
–
3529
= 1. Jahr des Nebukadnezar = 4. Jahr des Jojakim = 23. Jahr des Jeremia (Jer
25,1.3)
–
3536
= 7. Jahr des Nebekandnezar (Jer 52,28) = 11. Jahr des Jojakim (2 Kö 23,36//2
Chr 36,5)
–
3537
= 8. Jahr des Nebukadnezar = 1. Jahr des Jojachin (2 Kö 24,10.12//2 Chr 36,10).
–
3546/7
= 18. Jahr des Nebukadnezar = 10. Jahr des Zidkia (Jer 32,1: vgl. Jer 52,29; V.
2).
–
3548
= 19. Jahr des Nebukadnezar = 11. Jahr des Zidkia 2 Kö 25,8//Jer 52,12; vgl.
Jer 1,3).
–
3573
= 37. Jahr des Jojachin = 1. Jahr des Ewil-Merodach (2 Kö 25,27//Jer 52,31).
Aus der Sicht der
Gesamtchronologie kann ausgesagt werden, dass auch nach dem Untergang Samarias
auf weiten Streichen synchronistische Angaben eine Datierung ermöglichen, so
wie die Fortsetzung des Synchrons von Hiskia bis Manasse einerseits, und dann
von Josia bis zum Untergang Jerusalems, und noch darüber hinaus. In der
dazwischen liegende Zeit fehlt zwar ein Synchron, doch aus den bisherigen
Angaben im Gesamtkontext ergibt sich die formalistische Struktur, wonach ohne
zusätzliche Angaben die Regierungsjahre einfach zu addieren sind. Außerdem
beschränkt sich die nicht durch direkte synchronistische Angaben beschriebene
chronologische Strecke zwischen Manasse und Josia auf Amon und seine 2
Regierungsjahre. Doch selbst hier kann der chronologische Rahmen durch die
Lebensjahre stark eingeengt werden, weil Amon der Sohn von Manasse (2 Kö 2118)
und Josia der Sohn von Amon (2 Kö 21,26) ist. Nach 2 Kö 21,1 war Manasse 12
Jahre alt als er König wurde, und nach 2 Kö 21,19 war Amon 22 Jahre als er
König wurde. Und weil nach 2 Kö 22,1 Josia 8 Jahre alt war als er König wurde,
könnte theoretisch eine maximale Abweichung numerisch auf maximal 22 + 8 = 30
Jahre begrenzt werden, wenn beide Väter jeweils im maximalen Alter ihre Söhne
gezeugt hätten, was auch spekulativ unwahrscheinlich ist. Bei Josia kann das
ohnehin vom Text her – so weit aus dem Bericht entnehmbar – ausgeschlossen
werden, weil 2 Kö 21,23-24 in einem einzigen Sachzusammenhang beschreibt wie
Amon ermordet und wie das Volk die Mörder Amons getötet und Josia zum König
gemacht hatte.
Mit Hilfe der
Sabbatperiode (2 Mose 23,10-11; 3 Mose 25,1-8.19-22; 26,34-35.43; 5 Mose
15,1-11; 31,9-13; vgl. 2 Chr 36,20-21; Neh 10,31-32) kann der Zeitabschnitt
zwischen der Ankündigung der Sabbat- und Hallperiode durch Jesaja (2 Kö
19,29//Jes 37,30) im 14. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,13//Jes 36,1) und dem Sabbatjahr,
das in dem auf den 1. Monat im 18. Jahr des Josia (2 Kö 22,3; 23,23//2 Chr
34,8; 35,1-19) folgenden 7. Monat (5 Mose 31,9-13), durch die Verlesung des
Gesetztes (2 Kö 23,2//2 Chr 34,30) identifiziert wurde, weiter eingeengt
werden. Das Sabbatjahr im 19. Jahr des Josia lässt sich auch vom Sabbatjahr im
11. Jahr des Zidkia in Jer 34,8-17.21-22 (vgl. Jer 37,4-5) ableiten bzw.
nachweisen. Jer 34,21-22//Jer 37,4-5//Jer 32,1-2). Denn im 10. Jahr des Zidkia
wird das Gericht über Jerusalem im Sabbatjahr angekündigt (Jer 34,17 f.), das
dann im 11. Jahr vollzogen wurde. Dieses identifizierte Sabbatjahr fällt zwar -
wie das Passahfest im 1. Monat - in das 18. Jahr des Josia, doch müsse richtig
im 19. Jahr des Josia berechnet werden (vgl. Seder Olam XXIII, 83-94; XXIV,
24-26), wo doch, zwar stark abweichend, die Fragestellung grundsätzlich erkannt
wird.
Eine bessere Annäherung
des genauen Zahlenwertes des Zeitabschnittes zwischen dem 1. Jahr des Manasse,
das ist das 15. Jahr des Hiskia (2 Kö 18,13; 20,1), und dem 19. Jahr des Josia
(2 Kö 22,3; 23,2), also zwischen den zwei Sabbatjahren, wird durch die
Berechnung der Sabbatperiode erreicht. Die 55 Jahre Manasses (23 Kö 21,1) und
die 2 Jahre Amons (2 Kö 21,19) ergeben mit den besagten 19 Jahren des Josia 55
+ 2 + 19 = 76 Jahre in der Rohrechnung. Das vorläufige Resultat weicht also um
1 Jahr vom Zielergebnis ab weil Juda nachdatierend ist, also formalistisch das
1. Regierungsjahr des Manasses mit dem 15. des Hiskia übereinstimmt, während
das Sabbatjahr mit dem 15. des Hiskia übereinstimmt (Zielergebnis: 77 = 11 x
7).
Zwischen Amon und Josia
kann das chronologische Feld auch deswegen faktisch nicht bzw. kaum gedehnt
werden, weil der Josia erst 8 Jahre alt war (2 Chr 34,1), als er König wurde.
Leichter wäre freilich diese Aussage zu treffen, wenn Josia am Anfang seiner
Regierungsjahre noch nicht 7 Jahre alt gewesen wäre. Immerhin kann auch eine
Mitregentschaft zwischen Amon und Josia, wegen des zu jungen Alters des Josia
ausgeschlossen werden, weil Amon unvorhergesehen starb (2 Chr 33,24). Somit ist
vom Textbefund her eine hypothetisch denkbare Mitregentschaft des Amon mit seinem
Vater oder mit seinem Sohn zumindest deswegen ausgeschlossen weil es im Text
keinerlei Anhaltspunkte für eine Mitregentschaft gibt. Eine Kürzung des
gesamtchronologischen Rahmens an dieser Stelle, (Amon) durch Mitregentschaften,
ist also vom Textbefund her nicht statthaft.
Selbst eine Dehnung des
gesamten chronologischen Rahmens wäre nur um +7/-7 Jahre (numerisch) denkbar,
oder um das Vielfache von 7, wobei auch das Alter des Amon von 22-24 Jahre
gegen eine Dehnung um mehr als 7 Jahre spricht (2 Chr 33,21). Grundsätzlich ist
aber bei der Erschließung dieser Stelle davon auszugehen, dass die Redaktoren
der Bibel die eigentliche Königschronologie selbst kannten und die Ergänzung in
der Geschichte der Könige aus biblischer Sicht mit chronologischen Angaben
nachweislich dergestalt vorgenommen wurden, der Regelfall (die einfache
Aufeinanderfolge der Regierungsjahre) aber nicht dergestalt. Es ist an dieser
Stelle also die Annahme der einfachen Aufeinanderfolge der Regierungszeiten
geboten. Die Abweichung von -1/+1 Jahr bei der Anpassung an die
Sabbatjahr-Periode ist lediglich eine leichte Korrektur und außerdem ist
ebendiese numerische Methode allein zulässig, weil sich dies aus der
Nachdatierung in Juda direkt ergibt.
Eine weitere
Einschränkung des chronologischen Rahmens ist bei Manasse vorzunehmen, weil der
einmal gefangen nach Babylon weggeführt wurde (2 Chr 33,11), und zwar nach dem
Manasse seine Söhne habe – nach heidnischer Sitte – durch das Feuer gehen
lassen (2 Chr 33,6). Und weil Manasse dann wieder freigelassen wurde und in
seiner restlichen Regierungszeit eine ausgedehnte Bautätigkeit entfaltet hatte,
so etwa eine ganze äußere Mauer für Jerusalem (2 Chr 33,14-16), was doch eine
gewisse Zeit in Anspruch nimmt, wenn man bedenkt, dass ein davor gefangen
fortgeführter König keine Mittel mehr zum Bauen haben konnte und es längere
Zeit bedurfte um so etwas zu organisieren. Denn nach Jes 39,6 ist Hiskia, dem
Vater von Manasse, vorausgesagt worden, dass seine Nachkommenschaft nach
Babylon weggeführt werde und nichts von den materiellen Gütern dem Haus des
Königs übrigbleiben werde.
Zusammenfassend kann
festgehalten werden, dass selbst die spekulative Möglichkeit einer Variation
äußerst gering, und wegen Sabbatjahren in beiden chronologischen Abschnitten
einerseits und wegen dem jeweils zu geringen Lebensalter und Zeugungsalter
zwischen Vater (Manasse) und Enkel (Josia) andererseits, der überhaupt denkbarer
Spielraum auf 14 Jahre so beschränkt sei, dass der Abstand entweder um 7 oder
um 14 Jahre verschoben werden könnte bzw. dies zunächst numerisch nicht
unmittelbar ausgeschlossen werden könne. Im Gegensatz zu dieser spekulativen
Möglichkeit besagt der Text und die so weit erschlossene Methode der
formalistischen Chronologie, dass – ohne zusätzliche Angaben – die
Regierungsjahre stets linear additiv aufeinander folgen müssen.
Nachdem also der
Spielraum rund um die chronologische Nahtstelle nach Manasse soweit eingegrenzt
werden könne, dass höchstens einige Sabbatjahre mehr sein können, so erlaubt
diese Eingrenzung der Toleranzgrenze, zumal mit den ansonsten festen beiden
chronologischen Blöcken vor und nach Manasse, die allfällige Varianten auf die
einzige Nahtstelle zu beschränken und sich einer fixen Lösung weiter
anzunähern. Dies lässt sich mit Hilfe von Hes 3,22-5,17, wo in Hes 4,4-7,
bewerkstelligen, wo die Tage des für diese Zeit gefesselten Propheten in Jahre
des Königreiches in Jerusalem so umgewandelt werden, dass im Kontext eindeutig
ist, dass sich die nämlichen Jahre auf Jerusalem bzw. auf Gottes
Bundesverhältnis zu Jerusalem, beziehen. Und weil es dort einerseits heißt,
dass die nämlichen Jahre (die der Prophet in Tage umgerechnet auf seinem Leib
zu tragen hat) den Jahren der Schuld in Jerusalem entsprechen, und andererseits
die Jahre der Schuld in Jerusalem in Tage (der Sühne) des Propheten umgerechnet
werden, bekommt man so ein gesamtchronologischen Rahmen der Jahre in Jerusalem
aus den Tagen des Propheten. Und die Zahl der Tage des Propheten, an denen er
die Schuld Israels trage, sind 390, und für Juda 40, was sonach 430 Jahre der
Schuld (in Jerusalem) ergebe.
Ab der Überführung der
Bundeslade, die nach der Richterchronologie und Königschronologie 3119/3120
angenommen werde, weil den 20 Jahren der Bundeslade, noch ein aufgerundetes
Jahr hinzugerechnet werden könne, weil die Lade davor einmal 7 Monate (1 Sa
6,1) und danach einmal 3 Monate in Kirjat Jearim (2 Sa 6,11//1 Chr
13,14.17-19), und die 7 + 3 = 10 Monate auf ein Jahr aufgerundet wurden. Wenn
man 3119 statt 3120 rechnet, dann ergibt 3548 – 3119 = 429 Jahre, und wenn man
auch das Jahr 3119 hinzurechnet, sind das 430 Jahre, in denen die Bundeslade in
Jerusalem weilte. Das ist um so mehr eine chronologische Orientierungsgröße,
als das ganze Mosaische Gesetz und die daraus abgeleitete Geschichte um den
Formalismus aufgebaut sei (2 Sa 6,2; 7,13; vgl. 5 Mose 26,15), dass Gott immer
von dem Ort spricht wo er seinen Namen wohnen lasse (vgl. 5 Mose 16,6-7; Esra
6,12; Jes 18,7; Jer 3,17), und worauf ja sich die gesamte biblische Offenbarung
beziehe.
Die 40 Jahre aus den
430 = 390 + 40 sind am Schluss der chronologischen Strecke. Nach Hes 4,4-7
folgen ohnehin die 40 Jahre nach den 390 Jahren, und nach Hes 1,1-2 ist das 5.
Jahr der Wegführung des Jojachin, das 30. Jahr. Das 5. Jahr der Wegführung des
Jojachin entspricht dem 8. Jahr vor der Zerstörung Jerusalems, weil Jojachin
wurde im 8. Jahr des Nebukadnezar weggeführt (2 Kö 24,10.12//2 Chr 36,10) und
die Jerusalem wurde in dem 12. Jahr der Wegführung Jojachins (Hes 23,21)
zerstört, und das war im 19. Jahr des Nebukadnezar (2 Kö 25,8//Jer 52,12). Von
diesen 12 Jahren von dem 8. bis zum 19. Jahr des Nebukadnezar sind die 5 Jahre
abzuziehen, und es bleiben noch 7 Jahre bzw. 8 Jahre, wenn das nämliche 5. Jahr
mitgerechnet werde. Die 30 Jahre nach Hes 1,1 von dem 5. Jahre der Wegführung
Jojachins (Hes 1,2) zurückgerechnet, bekommt man das 18. Jahr des Josia (2 Kö
23,2), wo das Gesetz des Mose aufgefunden und der Bund mit Gott erneuert wurde
(2 Kö 22,3; 23,21-23//2 Chr 34,8; 35,1.17.19). Grob gerechnet ist es also eine
Strecke zwischen dem 18. Jahr des Josia (3512) bis zum 11. Jahr des Zidkia
(3548) scheinbar nur 37 Jahre. Es wurde allerdings in Königsjahren gerechnet, und
diese überlappen sich mit den Kalenderjahren bzw. sind zu denen um eine halbes
Jahr verschoben. Das bedeutet, dass die scheinbar 37 Regierungsjahre mindestens
38 Kalenderjahre meinen müssen. Eine gewisse Analogie findet sich in 5 Mose
1,3, wo zunächst vom 40. Jahr des Wüstenzug die Rede ist, und in 5 Mose 2,14
die eigentliche Wüstenwanderung mit 38. Jahren angegeben werde. Denn im ersten
Jahr lagerte das Volk in der Wüste und baute das Bundeszelt und erst im zweiten
Jahr wurde das Zelt eingeweiht und der Aufbruch erfolgte im 2. Jahr (4 Mose
10,11). Wenn von einem Zeitpunkt irgendwo im 2. Jahr rechnet, und zwar die
Jahre der Wanderung, so ist man von diesem Zeitpunkt an gerechnet mit 38 Jahren
im 40. Jahr. Bei der Zerstörung Jerusalems im 11. Jahr des Zidkia gibt es noch
eine Nachgeschichte, weil Nebukadnezar noch einen Statthalter Gedalja
eingesetzt hatte, der noch im gleichen Jahr im 7. Monat ermordet wurde, worauf
die Juden dann nach Ägypten flohen.
–
3548
= 11 Jahr des Zidkia. 2 Kö 25,2-3,4.//Jer 39,2; 52,5-7 (Hes 40,1): im 11. Jahr
des Zedekia, am 9. Tag des 4. Monats, wurde die Stadtmauer Jerusalems
aufgebrochen.
–
3548
= 11 Jahr des Zidkia. Jer 39,2; 52,6-7(//2 Kö 25,3): am 9. Tag des 4. Monats,
im 11. Jahr des Zedekia, wurde die Stadtmauer Jerusalems aufgebrochen. In der
Nacht (Jer 39,4; 52,7) wurde erst die Stadt aufgegeben, so dass die Eroberung
auf den 10. Tag des 4. Monats fällt (vgl. Hes 40,1).
–
3548
= 19. Jahr des Nebukadnezar. 2 Kö 25,8//Jer 52,12: am 7. (2 Kö) oder am 10.
(Jer) Tag des 5. Monats, im 19. Jahr des Nebukadnezar, wurde Jerusalem zerstört
(vgl. Jer 1,3).
–
3548
= 11 Jahr des Zidkia. Jer 52,12: am 10. Tag des 5. Monats (im 11. Jahr
Zedekias; vgl. Jer 1,3), das war das 19. Jahr des Königs Nebukadnezar, wurde
Jerusalem zerstört.
–
3548
= 11 Jahr des Zidkia. Jer 1,3: der 5. Monat im 11. Jahr des Zedekia, fällt noch
in das gleiche Jahr (vgl. Jer 52,12).
–
3548
= 11. Jahr des Zdikia, 2 Kö 25,25//Jer 41,1: im 7. Monat(32) kam Ismael und erschlug Gedalja.
–
3548
= Jer 41,1(//2 Kö 25,25): im 7. Monat (2 Monate nach der Zerstörung
Jerusalems), wurde Gedalja ermordet.
–
3548
= Jer 41,4 f.: zwei Tage nach dem Mord an Gedalja, hat Ismael weitere 80 Männer
ermordet.
–
3548
= Zug nach Ägypten. Jer 42,7: nach der Ermordung Gedaljas warnt Jeremia,
nachdem er 10 Tage auf das Gotteswort gewartet hat, vor dem Zug nach Ägypten.
Da das Königsjahr im 7.
Monaten beginnt, muss bzw. müsste bei Gedalja als Nachfolger des Zidkia schon
das 12. Jahr Zidkia und das 13. Jahr der Wegführung des Jojachin gerechnet
werden, weil nach Jer 41,4; 42,7 diese Jahresfrist überschritten worden ist.
Damit ist man chronologisch im 38. Königsjahr, weil von Hesekiel und anderen
nach wie vor die Jahre der Wegführung des Königs Jojahin gezählt werden. Zu dem
18. Jahr des Jojahin ist zusagen, dass das automatisch in das vorige
Kalenderjahr zurückreicht, und so analog den 40 Jahren des Wüstenzugs, wo eine
Strecke von 38 Jahren gefasst ist, von 40 Jahren gesprochen werde.